© Johannes Sanders

Herzlich Willkommen im Pastoralen Raum Kirchhundem

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Gremienwahl im Erzbistum Paderborn

Vom 10. Oktober bis zum Wochenende des 8./9. November 2025 werden im Erzbistum Paderborn die neuen pastoralen Gremien sowie die Kirchenvorstände gewählt, in unserem Pastoralen Raum Kirchhundem sind das die Gemeinderäte und die Kirchenvorstände.
Die Wahl wird als allgemeine Online-Wahl durchgeführt. Jedes Mitglied der Pfarrei erhält – sofern  das Mindestalter für die Wahl erreicht ist – die Wahlunterlagen für die Gremienwahl per Post. Der Versand der Wahlunterlagen startet am 9. Oktober 2025. Der Online-Wahlzeitraum geht vom 10. Oktober bis zum 7. November 2025. Auf Antrag ist auch eine Briefwahl möglich. Die Wahlunterlagen enthalten dazu weitere Informationen und die maßgeblichen Fristen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Der Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl endet am 9. November 2025.

Die Ausübung des aktiven (wie auch des passiven) Wahlrechts für beide Gremien auf Antrag in einem anderen pastoralen Raum als dem Wohnsitz möglich.

Informationen zu Auskunftsbegehren u. Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde / Pfarrei:

Personen, die in einer anderen Kirchengemeinde, als der Kirchengemeinde, in welcher sie ihren Erstwohnsitz begründet haben, zur Wahl zugelassen werden wollen, können in der Wunschkirchengemeinde nur dann in die Liste der Wahlberechtigten aufgenommen werden, wenn sie in der Kirchengemeinde, in der sie ihren Erstwohnsitz haben, aus der Liste der Wahlberechtigten gestrichen worden sind. Das gilt für Personen, die ihren Erstwohnsitz zwar nicht in der Kirchengemeinde haben, aber diesen spätestens sechs Monate vor dem Wahltag in der Erzdiözese Paderborn oder in einer der an die Erzdiözese Paderborn unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet haben.

Pfarrbüro Kirchhundem, Hundemstr. 53, 7399 Kirchhundem, pfarrbuero.kirchhundem@prkh.de

Die Anträge müssen bis spätestens 19.09.2025 gestellt werden.

Kirchenvorstand: Hinweis auf Ergänzung der Vorschlagsliste

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.

Zum Kirchenvorstand ist gemäß § 11 Abs. 1 Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 130), geändert am 14. März 2025 (KA 2025, Nr. 45), § 3 Abs. 1 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO) Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132) in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46) jede wahlberechtigte Person wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nicht wählbar sind

Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde, zum Pfarrer oder dem vom Diözesanbischof mit der Leitung der Kirchengemeinde betrauten Geistlichen oder einer nach can. 517 § 2 CIC beteiligten Person gemäß § 5 Absatz 2 stehen oder die zu einem haupt- oder nebenamtlichen Dienst in dieser Kirchengemeinde bestellt sind (Art. 4 § 3 Einführungsgesetz zum Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn – KVVG – (EG KVVG PB) vom 10. Oktober 2024 ist beachtlich),

im kirchlichen Dienst beschäftigte Personen, die mit der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinden betraut sind,

Geistliche, einschließlich Ruhestands- sowie Ordensgeistliche und,

Personen, die durch Dekret oder Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Zur Wahl kann auch zugelassen werden, wer seinen Erstwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde hat, seinen Erstwohnsitz aber spätestens sechs Monate vor dem Wahltag in der Erzdiözese Paderborn oder in einer der an die Erzdiözese Paderborn unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet hat (§ 10 Abs. 3 KVVG). Das passive Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden (§ 11 Abs. 2 KVVG).

Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er

  1. von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist,
  2. die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist und
  3. innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlvorstand eingereicht ist.

Neben der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur bedarf es des Vorliegens der Einwilligung zur Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten und der Erklärung zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 11 KVVG.

 

Die Vorschlagsliste hängt im Schaukasten der jeweiligen Pfarrei aus.

Gemeinderat: Hinweis auf Ergänzung der Vorschlagsliste

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.
Aktiv wahlberechtigt sind gemäß § 18 Abs. 2 lit. c) des Statuts für die pastoralen Gremium und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht nach den Vor-schriften des staatlichen Rechts ihren Austritt aus der Katholischen Kirche erklärt haben. Das aktive Wahlrecht kann in der Regel nur in dem Pastoralen Raum (bzw. hinsichtlich zur Wahl des Gemeinderates der Pfarrgemeinde) ausgeübt werden, in der der oder die Wahlberechtigte seinen Erstwohnsitz hat. Sofern der oder die Wahlberechtigte in einem anderen Pastoralen Raum (bzw. in einer anderen Pfarrgemeinde) am Gemeindeleben teilnimmt, kann das Wahlrecht dort ausge-übt werden. Hierbei sind die Bestimmungen des § 7 der PG-WO zu beachten.
Passiv wahlberechtigt sind gemäß § 18 Abs. 2 lit. d) des Statuts für die pastoralen Gremium und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn alle aktiv wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie nicht im konkreten Einzelfall durch schriftliche und begründete ausdrückliche Feststellung des Ortsordinarius von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und sofern sie die Erklärung zur Kandi-datur für kirchliche Wahlgremien in der jeweils gültigen Fassung unterschrieben haben. Nicht wählbar sind ferner die Mitglieder des Pastoralteams.

Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er
a) von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist,
b) die schriftlichen Erklärungen der oder des Vorgeschlagenen zur Bereitschaft zur Kandidatur, zur Einwilligung zur Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten sowie zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen vorliegen;
c) und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlausschuss eingereicht ist.

 

Die Vorschlagsliste hängt im Schaukasten der jeweiligen Pfarrei aus.

aktuelle Veranstaltungen und Gottesdienste im Überblick

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Gemeindetermine

Holy Hour

Die Holy Hour ist eine Anbetungszeit, in der ich ganz persönlich mit Gott ins Gespräch kommen und für jemanden eine Kerze anzünden kann. Die Krypta der Pfarrkirche in Kirchhundem ist dazu besonders gestaltet. Kerzen und Lobpreismusik schaffen eine Atmosphäre, die zum Gebet einlädt.
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  • 01.08.2025(Freitag) – 31.08.2025(Sonntag)
  • 18:30 – 19:30 Uhr
  • St. Peter und Paul - KirchhundemKryptaHundemstr. 4757399 Kirchhundem
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Gemeindetermine

Holy Hour

Die Holy Hour ist eine Anbetungszeit, in der ich ganz persönlich mit Gott ins Gespräch kommen und für jemanden eine Kerze anzünden kann. Die Krypta der Pfarrkirche in Kirchhundem ist dazu besonders gestaltet. Kerzen und Lobpreismusik schaffen eine Atmosphäre, die zum Gebet einlädt.
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  • 05.09.2025(Freitag)
  • 18:30 – 19:30 Uhr
  • St. Peter und Paul - KirchhundemKryptaHundemstr. 4757399 Kirchhundem
Erstkommunionvorbereitung

Wallfahrt des Pastoralen Raumes Kirchhundem

Im Spätsommer findet die Wallfahrt des Pastoralen Raumes Kirchhundem für die ganze Familie mit Eröffnung der Erstkommunionvorbereitung statt.
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  • 21.09.2025(Sonntag)
  • 10:00 Uhr
  • Geistliches Zentrum KohlhagenKohlhagen 257399 Kirchhundem
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Gemeindetermine

Holy Hour

Die Holy Hour ist eine Anbetungszeit, in der ich ganz persönlich mit Gott ins Gespräch kommen und für jemanden eine Kerze anzünden kann. Die Krypta der Pfarrkirche in Kirchhundem ist dazu besonders gestaltet. Kerzen und Lobpreismusik schaffen eine Atmosphäre, die zum Gebet einlädt.
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  • 03.10.2025(Freitag)
  • 18:30 – 19:30 Uhr
  • St. Peter und Paul - KirchhundemKryptaHundemstr. 4757399 Kirchhundem
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Gemeindetermine

Holy Hour

Die Holy Hour ist eine Anbetungszeit, in der ich ganz persönlich mit Gott ins Gespräch kommen und für jemanden eine Kerze anzünden kann. Die Krypta der Pfarrkirche in Kirchhundem ist dazu besonders gestaltet. Kerzen und Lobpreismusik schaffen eine Atmosphäre, die zum Gebet einlädt.
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  • 07.11.2025(Freitag)
  • 18:30 – 19:30 Uhr
  • St. Peter und Paul - KirchhundemKryptaHundemstr. 4757399 Kirchhundem
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Gemeindetermine

Holy Hour

Die Holy Hour ist eine Anbetungszeit, in der ich ganz persönlich mit Gott ins Gespräch kommen und für jemanden eine Kerze anzünden kann. Die Krypta der Pfarrkirche in Kirchhundem ist dazu besonders gestaltet. Kerzen und Lobpreismusik schaffen eine Atmosphäre, die zum Gebet einlädt.
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  • 05.12.2025(Freitag)
  • 18:30 – 19:30 Uhr
  • St. Peter und Paul - KirchhundemKryptaHundemstr. 4757399 Kirchhundem